Rechtsanwaltskanzlei Wegner
Rolandsmauer 12
49074 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.
Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!
Es gibt immer eine Lösung!
Wir finden den richtigen Weg für Sie.
Rufen Sie uns an
0541 - 911 918 0
Der Rotlichtverstoß -
häufiger Grund für ein Fahrverbot
Wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot
war, begründet das Überfahren der Ampel
bereits ein Fahrverbot.
Unser Tipp:
Die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines
Polizisten genügt oft nicht zum Nachweis
eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
Ein Fahrverbot -
so schnell kann es gehen
Wenn ein Fahrverbot droht, kann das schnell existenzielle Folgen
haben. Wir sind alle auf unseren Führerschein angewiesen - es geht
nicht nur um das Bußgeld.
Unser Ziel
Die Verfahrenseinstellung und der Wegfall des Fahrverbots.
Wussten Sie?
Ein schon 50m nach dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
gemessener Geschwindigkeitsverstoß stellt ein geringeres
Verschulden dar und kann ein Absehen vom Fahrverbot begründen.
Unsere Strategie
Wir überprüfen, ob Ihnen die Tat überhaupt nachgewiesen werden
kann.
Wir überprüfen auch, ob durch Erhöhung der Geldbuße ein Absehen
vom Fahrverbot möglich ist.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dabei, das Fahrverbot in
eine für Sie günstige Zeit zu legen, beispielsweise in die Urlaubszeit.
Das Fahrverbot kann
existentielle Folgen haben!