Rechtsanwaltskanzlei Wegner Rolandsmauer 12 49074 Osnabrück Niedersachsen Deutschland
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Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.

Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!

Es gibt immer eine

Lösung!

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Der Rotlichtverstoß -

häufiger Grund für ein Fahrverbot

Wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war, begründet das Überfahren der Ampel bereits ein Fahrverbot.
Unser Tipp: Die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines Polizisten genügt oft nicht zum Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Ein Fahrverbot -

so schnell kann es gehen

Wenn ein Fahrverbot droht, kann das schnell existenzielle Folgen haben. Wir sind alle auf unseren Führerschein angewiesen - es geht nicht nur um das Bußgeld.

Unser Ziel

Die Verfahrenseinstellung und der Wegfall des Fahrverbots.

Wussten Sie?

Ein schon 50m nach dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gemessener Geschwindigkeitsverstoß stellt ein geringeres Verschulden dar und kann ein Absehen vom Fahrverbot begründen.

Unsere Strategie

Wir überprüfen, ob Ihnen die Tat überhaupt nachgewiesen werden kann. Wir überprüfen auch, ob durch Erhöhung der Geldbuße ein Absehen vom Fahrverbot möglich ist. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dabei, das Fahrverbot in eine für Sie günstige Zeit zu legen, beispielsweise in die Urlaubszeit.
Das Fahrverbot kann schnell existenzielle Folgen haben!
WEGNER R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
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