Wir helfen Ihnen
schnell, kompetent
und zuverlässig.
Nutzen Sie unser
kostenloses Vorgespräch!
Wir vertreten Sie bei
• Geschwindigkeitsüberschreitungen
• Rotlichtverstößen
• Abstandsunterschreitungen
• Lenkzeitüberschreitung
• Verstößen gegen die
Ladungssicherung/Überladung
• Fahrtenbuchauflage
• Punkteberatung, etc.
Sie haben einen
Anhörungsbogen oder den
Bußgeldbescheid bekommen?
Akzeptieren Sie niemals einen
Bußgeldbescheid!
Lassen Sie diesen immer von Ihrem
Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Wir übernehmen das unkompliziert
und versicherungsunabhängig für Sie.
Senden Sie uns diesen per Fax an
0541 - 911 918 2
oder per E-Mail an
info@wegner-rechtsanwaltskanzlei.de
Wir rufen Sie umgehend zurück.
Unser Ziel
Die Einstellung des Bußgeldverfahrens.
Unsere Strategie
Wir überprüfen, ob der Tatnachweis
überhaupt möglich ist.
Schließlich hat die Behörde zu beweisen,
wer das Fahrzeug geführt hat.
Wir überprüfen, ob die
Geschwindigkeitsmessung korrekt
durchgeführt wurde. Wurde das
Messgerät ordnungsgemäß aufgestellt
und geeicht? Sind die Software-updates
regelmäßig aktualisiert worden? Wo
massenhaft geblitzt wird, entstehen auch
Fehler!
Ist Ihnen jemand in den
Sicherheitsabstand reingefahren?
Hat das vor Ihnen fahrende Fahrzeug
abgebremst? Wir fordern zur
eingehenden Überprüfung das komplette
Videomaterial an, denn ein nur
kurzzeitiger Abstandsverstoß ist nicht
rechtswidrig.
Hatten Sie ein Handy am Ohr?
Fahren Sie einen Wagen mit Start-Stopp-
Automatik, liegt kein Verstoß vor, wenn
das Ganze an einer roten Ampel stattfand.
Waren Sie überladen?
Wussten Sie, dass ein Toleranzabzug von
5% Pflicht ist, auch wenn die
Bußgeldbehörde diesen nicht mehr
automatisch berücksichtigt?
Ist das Verfahren schon verjährt oder
kann das vielleicht im Laufe des
Verfahrens geschehen?
Wenn Sie weitere Informationen
benötigen, rufen Sie uns an!
Der
Bußgeldbescheid