ADRESSE
Rechtsanwaltskanzlei Wegner
Rolandsmauer 12
49074 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.
Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!
Der
Verkehrsunfall
Vermeiden Sie unnötige
Diskussionen am Unfallort
und unterschreiben Sie
niemals ein
Schuldanerkenntnis.
Gut zu wissen:
Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt
in der Regel die Versicherung des
schuldigen Unfallgegners.
• der Durchsetzung Ihrer
Schadensersatzforderungen
• der Feststellung
des Schadensumfangs
• den Fragen
der Wertminderung
• den Fragen
der Reparaturkosten
• der Auswahl
eines geeigneten Gutachters
• den Ab- und Anmeldekosten
• der Geltendmachung
des Nutzungsausfalls, etc.
Wir helfen Ihnen bei
Sie haben viele Fragen:
•
Soll ich reparieren lassen?
•
Was ist, wenn ich eine Mitschuld trage?
•
Was kann ich alles geltend machen?
•
Kann ich mir einen Mietwagen nehmen?
•
Wer übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt?
•
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
•
Wer kümmert sich im Krankheitsfall um den Haushalt, u.s.w.
Bei einem Unfall sind Sie auf schnelle und kompetente Hilfe
angewiesen, damit Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen
bleiben.
Unser Ziel
Die unkomplizierte, zeitnahe und versicherungsunabhängige
Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir lesen die Unfallspuren!
Behauptet der Unfallgegner, Sie hätten eine Mitschuld, da Sie
beim Aufprall nicht gestanden hätten?
Ein kompetenter Unfallsachverständiger sieht sofort am
Schadensbild, ob das Fahrzeug bei der Kollision stand oder nicht.
So senkt sich die Fahrzeugfront beim Bremsvorgang ab und der
Kollisionspunkt liegt unterhalb eines ungebremsten/stehenden
Kollisionspunktes.
Daher unser Tipp:
Machen Sie direkt Fotos am Unfallort, um Ihre Beweise zu
sichern!
Der Personenschaden
Ihre Ansprüche - dafür setzen wir uns ein!
• Anspruch auf Schmerzensgeld
• Erstattung der Heilbehandlungskosten
• Ersatz eines möglichen Verdienstausfalls
• Ersatz für die Einschränkung in der
Haushaltsführung
• Ersatz für vermehrte Bedürfnisse
Wir achten von Anfang an auf eine gute Dokumentation,
denn nur wer Beweise hat, kann sämtliche, ihm zustehende
Ansprüche auch geltend machen.