Rechtsanwaltskanzlei Wegner Rolandsmauer 12 49074 Osnabrück Niedersachsen Deutschland
KONTAKT E-Mail: info@wegner- rechtsanwaltskanzlei.de Telefon 0541 911 918 0 Telefax 0541 911 918 2

Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.

Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!

Strafverfahren

Reden ist Silber - Schweigen ist Gold Machen Sie von Ihrem  Aussageverweigerungsrecht gebrauch! Rufen Sie uns an 0541 - 911 918 0

Ein Strafverfahren -

das kann jedem Autofahrer passieren

Beim Einparken nicht aufgepasst, die Schadensverursachung nicht einmal wahrgenommen. Oder kurz gewartet, und einen Zettel hinter die Windschutzscheibe geheftet. Vielleicht war auch der Fluchtinstinkt größer als das Unrechtbewusstsein. Wussten Sie, dass jährlich mehr als 40 000 Autofahrer wegen “Verkehrsunfallflucht” bestraft werden?

Unser Ziel

Die Einstellung des Verfahrens. Aber auch die kompetente Begleitung durch das Strafverfahren, insbesondere die Vermeidung einer belastenden Gerichtsverhandlung.

Unsere Strategie

Wir überprüfen, ob der Tatnachweis überhaupt möglich ist. Außerdem gibt es aus verkehrsrechtlicher Sicht zahlreiche taktische Möglichkeiten, positiven Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen. So stellen z.B. Feststellungen zur vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehungsweise die Weichen für das weitere Verfahren. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ist häufig notwendig, um das Verfahren auf den richtigen Weg zu bringen.

Erfolgsorientierte Verteidigung

Bei der Verkehrsunfallflucht ist entscheidend: War der Anstoß wahrnehmbar, wie hoch ist der Schaden? Auch bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt oder den Tatvorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (z.B. Überholen auf dem Standstreifen) arbeiten wir zielbewusst und ergebnisorientiert. Selbst im Falle des schwerwiegenden Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung bei einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Ja, das geht. Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt sogar durch den Richter persönlich.
Geht das?

Führerschein zurück auch bei 1,6 Promille

ohne MPU?

Unser Tipp: Durch die Teilnahme an einem verkehrs-psychologischen Seminar kann man frühzeitig die Weichen stellen.
WEGNER R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
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Das

Strafverfahren

Ein Strafverfahren - das kann

jedem Autofahrer passieren!

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Verteidigung

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