Rechtsanwaltskanzlei Wegner
Rolandsmauer 12
49078 Osnabrück
Telefon 0541 911 918 0
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Wir helfen Ihnen
schnell, kompetent und
zuverlässig.
Nutzen Sie unser
kostenloses Vorgespräch!
Das
Strafverfahren
Ein Strafverfahren - das kann
jedem Autofahrer passieren!
Beim Einparken nicht aufgepasst, die
Schadensverursachung nicht einmal
wahrgenommen. Oder kurz gewartet, und
einen Zettel hinter die Windschutzscheibe
geheftet. Vielleicht war auch der
Fluchtinstinkt größer als das
Unrechtbewusstsein.
Wussten Sie,
dass jährlich mehr als 40 000 Autofahrer
wegen “Verkehrsunfallflucht” bestraft
werden?
Unser Ziel
Die Einstellung des Verfahrens. Aber
auch die kompetente Begleitung durch
das Strafverfahren, insbesondere die
Vermeidung einer belastenden
Gerichtsverhandlung.
Unsere Strategie
Wir überprüfen, ob der Tatnachweis
überhaupt möglich ist.
Außerdem gibt es aus
verkehrsrechtlicher Sicht zahlreiche
taktische Möglichkeiten, positiven
Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens
zu nehmen. So stellen z.B. Feststellungen
zur vorsätzlichen oder fahrlässigen
Begehungsweise die Weichen für das
weitere Verfahren.
Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit
der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
ist häufig notwendig, um das Verfahren
auf den richtigen Weg zu bringen.
Erfolgsorientierte
Verteidigung
Bei der Verkehrsunfallflucht ist
entscheidend:
War der Anstoß wahrnehmbar, wie hoch
ist der Schaden?
Auch bei der Verteidigung gegen den
Vorwurf der Trunkenheitsfahrt oder den
Tatvorwurf des gefährlichen Eingriffs in
den Straßenverkehr (z.B. Überholen auf
dem Standstreifen) arbeiten wir
zielbewusst und ergebnisorientiert.
Selbst im Falle des schwerwiegenden
Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung bei
einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen
kompetent zur Seite.
Geht das?
Führerschein zurück auch bei 1,6 Promille
ohne MPU?
Ja, das geht.
Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt
sogar durch den Richter persönlich.
Unser Tipp:
Durch die Teilnahme an einem
verkehrs-psychologischen Semiar kann
man frühzeitig die Weichen stellen.