Rechtsanwaltskanzlei Wegner
Rolandsmauer 12
49074 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.
Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!
Strafverfahren
Ein Strafverfahren -
das kann jedem Autofahrer passieren
Beim Einparken nicht aufgepasst, die Schadensverursachung nicht
einmal wahrgenommen. Oder kurz gewartet, und einen Zettel hinter
die Windschutzscheibe geheftet. Vielleicht war auch der
Fluchtinstinkt größer als das Unrechtbewusstsein.
Wussten Sie, dass jährlich mehr als 40 000 Autofahrer wegen
“Verkehrsunfallflucht” bestraft werden?
Unser Ziel
Die Einstellung des Verfahrens. Aber auch die kompetente
Begleitung durch das Strafverfahren, insbesondere die Vermeidung
einer belastenden Gerichtsverhandlung.
Unsere Strategie
Wir überprüfen, ob der Tatnachweis überhaupt möglich ist.
Außerdem gibt es aus verkehrsrechtlicher Sicht zahlreiche
taktische Möglichkeiten, positiven Einfluss auf den Ausgang des
Verfahrens zu nehmen. So stellen z.B. Feststellungen zur
vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehungsweise die Weichen für
das weitere Verfahren.
Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Polizei oder der
Staatsanwaltschaft ist häufig notwendig, um das Verfahren auf den
richtigen Weg zu bringen.
Erfolgsorientierte Verteidigung
Bei der Verkehrsunfallflucht ist entscheidend:
War der Anstoß wahrnehmbar, wie hoch ist der Schaden?
Auch bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt
oder den Tatvorwurf des gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr (z.B. Überholen auf dem Standstreifen) arbeiten wir
zielbewusst und ergebnisorientiert.
Selbst im Falle des schwerwiegenden Tatvorwurfs der fahrlässigen
Tötung bei einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen kompetent zur
Seite.
Ja, das geht.
Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt sogar
durch den Richter persönlich.
Geht das?
Führerschein zurück auch bei 1,6 Promille
ohne MPU?
Unser Tipp:
Durch die Teilnahme an einem
verkehrs-psychologischen
Seminar kann man frühzeitig die
Weichen stellen.